Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele annehmen – ausdrücklich auch Onlinebuchungen für Unterkünfte und Dienstleistungen.
Der Beitrag beantwortet die vier Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden: Bin ich betroffen? Was muss ich tun? Was kostet es? Und was passiert, wenn ich nichts tue?

Wer betroffen ist
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Praktisch heißt das: Wer online etwas verkaufen, buchen oder beauftragen lässt, fällt in aller Regel darunter.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, ist auch als Kleinstunternehmen betroffen. Und die Ausnahme greift ohnehin nicht, sobald Sie öffentliche Aufträge annehmen wollen.
- Onlineshops und Buchungsstrecken für Unterkünfte
- Terminvergabe für Praxen und Dienstleister
- Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, E-Books
- Dienstleistungen mit Vertragsabschluss über die Webseite

Was konkret verlangt wird
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Stufe AA. Das klingt technischer, als es ist – der überwiegende Teil sind handwerkliche Grundlagen, die eine gut gebaute Seite ohnehin erfüllt.
Wahrnehmbarkeit
- Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1)
- Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder
- Untertitel für Videos mit Sprache
- Text bleibt bis 200 Prozent Vergrößerung lesbar
Bedienbarkeit
- Vollständige Bedienung per Tastatur, ohne Mausbedienung
- Sichtbare Fokusmarkierung, damit erkennbar bleibt, wo man ist
- Keine Zeitbegrenzungen, die sich nicht verlängern lassen
- Keine blitzenden Elemente, die Anfälle auslösen können
Verständlichkeit und Robustheit
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Saubere Überschriftenstruktur, die Screenreader vorlesen können
- Angabe der Seitensprache im Quelltext
- Gültiges Markup, damit Hilfsmittel die Seite korrekt auswerten
Was es kostet
Wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant, erhöht sie den Aufwand nach unserer Erfahrung um etwa zehn bis zwanzig Prozent. Das meiste davon entfällt auf Kontrastprüfung, Tastaturbedienung, Alternativtexte und eine saubere Dokumentstruktur.
Nachträglich in eine gewachsene Seite eingebaut, wird es deutlich teurer – und bei manchen Baukastenseiten technisch schlicht nicht vollständig möglich. In diesen Fällen ist ein Neuaufbau ehrlicherweise die günstigere Lösung.

Was passiert, wenn man nichts tut
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Verstöße prüfen, Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Hinzu kommt das wettbewerbsrechtliche Risiko: Mitbewerber und Verbände können abmahnen.
In der Praxis überwiegt bislang ein anderer Effekt – der wirtschaftliche. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist auf barrierearme Bedienung angewiesen, und die Altersgruppe mit der höchsten Kaufkraft ist zugleich die mit den meisten Einschränkungen beim Sehen. Eine Seite, die diese Menschen ausschließt, verliert zuerst Umsatz und erst danach ein Verfahren.
Wie Sie Ihre Seite prüfen lassen
Einen ersten Eindruck bekommen Sie selbst: Versuchen Sie, Ihre Seite ausschließlich mit der Tabulatortaste zu bedienen. Wenn Sie dabei nicht erkennen, wo Sie gerade sind, oder ein Formular nicht abschicken können, liegt bereits ein klarer Mangel vor.
Für eine belastbare Bewertung bieten wir eine Prüfung mit konkreter Maßnahmenliste an: was zwingend geändert werden muss, was empfohlen ist, und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist. Sie können diese Liste anschließend selbst abarbeiten lassen – auch von jemand anderem.
