Webdesign Stralsund

Barrierefreies Webdesign

Was das BFSG seit Juni 2025 verlangt

Aus einer Gestaltungsfrage ist eine Rechtspflicht geworden. Dieser Beitrag ordnet ein, wen es betrifft, was konkret zu tun ist – und was passiert, wenn man es lässt.

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Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele annehmen – ausdrücklich auch Onlinebuchungen für Unterkünfte und Dienstleistungen.

Der Beitrag beantwortet die vier Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden: Bin ich betroffen? Was muss ich tun? Was kostet es? Und was passiert, wenn ich nichts tue?

Barrierefreie Bedienung einer Webseite
Barrierefreiheit nützt nicht nur Menschen mit Behinderung – sondern jedem bei schlechtem Licht oder schlechter Verbindung.

Wer betroffen ist

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Praktisch heißt das: Wer online etwas verkaufen, buchen oder beauftragen lässt, fällt in aller Regel darunter.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, ist auch als Kleinstunternehmen betroffen. Und die Ausnahme greift ohnehin nicht, sobald Sie öffentliche Aufträge annehmen wollen.

  • Onlineshops und Buchungsstrecken für Unterkünfte
  • Terminvergabe für Praxen und Dienstleister
  • Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, E-Books
  • Dienstleistungen mit Vertragsabschluss über die Webseite
Umsetzung barrierefreier Gestaltung

Was konkret verlangt wird

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Stufe AA. Das klingt technischer, als es ist – der überwiegende Teil sind handwerkliche Grundlagen, die eine gut gebaute Seite ohnehin erfüllt.

Wahrnehmbarkeit

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1)
  • Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder
  • Untertitel für Videos mit Sprache
  • Text bleibt bis 200 Prozent Vergrößerung lesbar

Bedienbarkeit

  • Vollständige Bedienung per Tastatur, ohne Mausbedienung
  • Sichtbare Fokusmarkierung, damit erkennbar bleibt, wo man ist
  • Keine Zeitbegrenzungen, die sich nicht verlängern lassen
  • Keine blitzenden Elemente, die Anfälle auslösen können

Verständlichkeit und Robustheit

  • Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
  • Saubere Überschriftenstruktur, die Screenreader vorlesen können
  • Angabe der Seitensprache im Quelltext
  • Gültiges Markup, damit Hilfsmittel die Seite korrekt auswerten

Was es kostet

Wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgeplant, erhöht sie den Aufwand nach unserer Erfahrung um etwa zehn bis zwanzig Prozent. Das meiste davon entfällt auf Kontrastprüfung, Tastaturbedienung, Alternativtexte und eine saubere Dokumentstruktur.

Nachträglich in eine gewachsene Seite eingebaut, wird es deutlich teurer – und bei manchen Baukastenseiten technisch schlicht nicht vollständig möglich. In diesen Fällen ist ein Neuaufbau ehrlicherweise die günstigere Lösung.

Prüfung und Bewertung einer Webseite auf Barrierefreiheit

Was passiert, wenn man nichts tut

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Verstöße prüfen, Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Hinzu kommt das wettbewerbsrechtliche Risiko: Mitbewerber und Verbände können abmahnen.

In der Praxis überwiegt bislang ein anderer Effekt – der wirtschaftliche. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist auf barrierearme Bedienung angewiesen, und die Altersgruppe mit der höchsten Kaufkraft ist zugleich die mit den meisten Einschränkungen beim Sehen. Eine Seite, die diese Menschen ausschließt, verliert zuerst Umsatz und erst danach ein Verfahren.

Wie Sie Ihre Seite prüfen lassen

Einen ersten Eindruck bekommen Sie selbst: Versuchen Sie, Ihre Seite ausschließlich mit der Tabulatortaste zu bedienen. Wenn Sie dabei nicht erkennen, wo Sie gerade sind, oder ein Formular nicht abschicken können, liegt bereits ein klarer Mangel vor.

Für eine belastbare Bewertung bieten wir eine Prüfung mit konkreter Maßnahmenliste an: was zwingend geändert werden muss, was empfohlen ist, und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist. Sie können diese Liste anschließend selbst abarbeiten lassen – auch von jemand anderem.

Häufige Fragen

FAQ

Gilt das BFSG auch für meine bestehende Webseite?

Ja. Anders als bei manchen früheren Regelungen gibt es keinen Bestandsschutz für laufende Angebote. Wenn Sie über Ihre Seite Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und nicht unter die Kleinstunternehmensausnahme fallen, gelten die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?

Nein. Solche Werkzeuge blenden eine zusätzliche Bedienleiste ein, lassen die eigentlichen Mängel im Quelltext aber unberührt. Betroffenenverbände raten mehrheitlich davon ab, und in ausländischen Verfahren haben sie eine Haftung nicht abgewendet. Erfüllt werden müssen die Anforderungen dort, wo die Seite gebaut ist.

Sieht eine barrierefreie Seite langweilig aus?

Nein, das ist ein hartnäckiges Missverständnis. Die Anforderungen betreffen Kontrast, Struktur und Bedienbarkeit – nicht die gestalterische Handschrift. Unsere barrierefreien Projekte unterscheiden sich optisch nicht von den übrigen; sie sind lediglich sorgfältiger gebaut.

Wie lange dauert eine Nachrüstung?

Bei einer sauber gebauten Seite meist ein bis zwei Wochen: Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Fokusmarkierungen sichtbar machen, Formulare beschriften. Bei einer über Jahre gewachsenen Baukastenseite kann es deutlich länger dauern – und manchmal nicht vollständig gelingen.

Barrierefreiheit

Ist Ihre Webseite barrierefrei?

Wir sehen uns Ihre Seite an und liefern eine Liste konkreter Maßnahmen – nach Dringlichkeit geordnet, jeweils mit einer Einschätzung, wie viel Arbeit dahintersteckt.

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